AGB


AGB der cocos-Werbemittel GmbH                                                                                   Stand: Januar 2024

 

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1. 2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in schriftlicher Form ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. BESTELLUNG; VERTRAGSABSCHLUSS; ELEKTRONISCHER GESCHÄFTSVERKEHR

2.1. Alle Informationen (z. B. Anzeigen, Produktbeschreibungen und Preisangaben) auf unserer Website, in Prospekten sowie anderen Werbemitteln über die von uns angebotenen Waren sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Bei uns eingehende Bestellungen stellen ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar (§ 145 BGB), welches wir innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrags annehmen können.

2.3. Bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr stellt die Aufnahme eines Artikels in den Warenkorb noch keine verbindliche Bestellung dar. Der Besteller kann den Inhalt des Warenkorbs bis zum Absenden der Bestellung berichtigen.

2.4. Zur unverzüglichen Bestätigung des Zugangs der Bestellung sind wir nicht verpflichtet.

3. PREISE; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ausschließlich exkl. Versand; dieser wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3. Der Abzug von Skonti bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

3.4. Unsere Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig (Vorkasse). Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

3.5. Zur Annahme von Schecks sind wir nicht verpflichtet. Eine Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

3.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.7. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

4. LIEFERUNGSVORBEHALT; LIEFERFRIST

4.1 Bei Aufträgen mit Werbeanbringung behalten wir uns aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % vor, maximal jedoch 50 Stück.

4.2. Wir behalten uns vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Ware eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern. Ist die Lieferung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Ware nicht möglich, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur, wenn wir die Nichtverfügbarkeit der versprochenen Waren nicht zu vertreten und die Lieferung nicht gegenüber dem Besteller garantiert haben. Wir verpflichten uns, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Bestellers im Falle des Rücktritts unverzüglich zu erstatten.

4.3. Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern der Besteller hierdurch nicht mit Mehrkosten für Versand belastet wird.

4.4. Liefertermine, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindliche Angaben. Der Beginn einer von uns verbindlich angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Frist erfordert außerdem die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.6. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.7.  Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

4.8. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, in typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

4.9. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Vertrag ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, in typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

4.10. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des Lieferwertes.

4.11. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

5. GEFAHRÜBERGANG

5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Geschäftssitz vereinbart.

5.2. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

5.3. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

6. BESCHAFFENHEIT DER KAUFSACHE; MÄNGELHAFTUNG

6.1 Alle Maßangaben in unseren Printkatalogen und in unserem Webshop sind Circa-Angaben. Bei der drucktechnischen und webtechnischen Wiedergabe kann es zu geringfügigen Farbabweichungen vom Produkt kommen. Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

6.2 Bei Werbeanbringung auf Textilien, Baumwolltaschen; Keramik, Glas und Leder- bzw. Kunstlederwaren aber auch Karton und Papier sind geringfügige Abweichungen bei Farbe und Oberflächenbeschaffenheit unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar. Stellen Sie uns einen farbverbindlichen Proof zur Verfügung um Abweichungen möglichst zu vermeiden.

6.3. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.4. Für Mängel der Kaufsache, die auf vom Besteller zur Verfügung gestellten elektronischen Daten beruhen oder durch solche Daten verursacht werden sowie für hieraus entstehende Schäden sind wir - vorbehaltlich der Absätze 5 bis 7 - nicht haftbar. Ansprüche unsererseits gegen den Besteller bleiben vorbehalten.

6.5. Sofern ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

6.6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

6.7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

6.8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.

6.9. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.10. Sofern nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

6.11. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

7. SCHADENSERSATZ

7.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden, gem. § 823 BGB.

7.2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Besteller anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

7.3. Sofern die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

8.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

8.4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe desFakturaendbetrages(einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

8.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als  10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. GERICHTSSTAND; ERFÜLLUNGSORT

9.1. Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch am Gericht seines Geschäfts- oder Wohnsitzes zu verklagen.

9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.3. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

 

cocos-Werbemittel GmbH

Nordheimer Straße 11

D-74223 Flein

 

USt-Id-Nr.: DE 262858306

HRB: 728190

Sitz: Amtsgericht Stuttgart

Geschäftsführer: Rainer Schubert und Bernd Maier 

Firmensitz: D-74223 Flein

 

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